Erklärung zur Barrierefreiheit

Grundlage dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Durch eine Prüfung auf Barrierefreiheit im August 2023 wurden eine Selbstbewertung sowohl nach gesetzlichen Vorgaben (BGG und BITV) als auch nach weltweiten Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) durchgeführt. Die Erklärung wurde am 04.09.2024 auf Basis der Testergebnisse erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt unter der URL: www.sozialwahl.de ist mit den Anforderungen nicht durchgehend vereinbar. Es gibt Inhalte, bei welchen der Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen nicht vollständig gegeben ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Alternativtexte von Grafiken sind teilweise nicht ausreichend aussagekräftig.
  • Es kommt eine Schriftgrafik zum Einsatz, die sehr viele Informationen zur Selbstbestimmung enthält. Für die Grafik gibt es aktuell keinerlei Textalternative. 

Nicht barrierefreie Dokumente

Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem im Bereich Pressemitteilungen.

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